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Welche Gutachten gibt es?

Im Prinzip unterscheidet man grob zwei Formen von Gutachten. Für die Versicherung ist ab einem bestimmten Wert ein Kurzgutachten erforderlich, um den Wiederbeschaffungswert und letztlich damit das Versicherungsrisiko zu bestimmen. Zum anderen kann man auch ein ausführliches Wertgutachten für sein Fahrzeug in Auftrag geben, das zum technischen Zustand Ausführungen macht und eine wesentlich ausführliche Begutachtung darstellt als das zuvor genannte Kurzgutachten.

Kurzgutachten

Meine Versicherung hat, weil der Wert eines Morgan doch deutlich über der Grenze von 25.000 EUR (bei meiner Versicherung ist das die Grenze) liegt, ein solches Kurzgutachten verlangt. Ich bin also zum Sachverständigen gefahren, der das Fahrzeug äußerlich angeschaut hat. Auch auf die Bühne kam es, um einen Blick auf Bodengruppe und die Technik von unten zu erlauben. Mit Vorlage des Gutachtens bei der Versicherung legt diese normalerweise den dort ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert der Versicherung zugrunde. Ein Kurzgutachten sollte in der Preisregion unter 200 EUR zu bekommen sein.

Wertgutachten

Eine  ausführliche Bewertung sieht eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Innenraum, Motorraum, Lackierung, Unterboden etc. vor.

In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst.

Es werden natürlich auch eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten dokumentiert, wie Restaurationsaufwand, Vorbesitzer, Modellgeschichte etc. Ebenso die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.

Auch ein Wertgutachten kann Verwendung finden für die Versicherungseinstufung, im Schadenfall kann man damit jederzeit den Wert des Oldtimers nachweisen.

Ein Wertgutachten ist auch sehr nützlich bei einem Kauf oder  Verkauf, da alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert sind. Ein Wertgutachten ist wesentlich teurer als das vorgenannte Kurzgutachten, der Preis hängt vom Stundenaufwand der eigentlichen Begutachtung und vom Rechercheaufwand in der Modellhistorie und der Ermittlung der wertbildenden Bestandteile ab. Insgesamt kann das schnell einen vierstelligen Betrag erreichen.

Soweit in einem Gutachten die Rede von Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert ist, ist damit das Folgende gemeint:

Marktwert

Der Marktwert ist der Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug kann man zum jetzigen Zeitpunkt den als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf erzielen. Es handelt sich dabei natürlich um den Durchschnittspreis am Privatmarkt, es wird keine MwSt. berücksichtigt.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Summe, die im Falle eines Unfalls aufzuwenden sind, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert wird auf den Zeitpunkt eines Unfalls bezogen.

Hierbei ist der Betrag maßgebend, der im gewerblichen Handel (inkl. MwSt.) dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens. Dieser Wert wird also in meinem Kurzgutachten ausgewiesen, weil diesen die Versicherung bei einem Totalschaden erstatten müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert legt den Preis zugrunde, den das Fahrzeug bereits an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten). Hinzu kommt noch der Fahrzeuggrundpreis (Anschaffungswert). Die (nachweisbaren) Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist eine wichtige Größe, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis lässt sich am Markt bei einem Verkauf in der Regel aber nicht erzielen. Deshalb sind auch solche Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine zusätzliche Versicherung kann diese Lücke schließen und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert. Entsprechend höher werden die Versicherungsprämien dann ausfallen.